Wohn Riester Beispiele

Beispiel  -  Vorteilsberechnung WohnRiester-Darlehen


Vorgabe:
Ehepaar verheiratet/zusammenlebend 2 Kinder, Er 32 Jahre Angestellter, brutto 45.000,-€ p.a., Sie 30 Jahre Angestellte, brutto 8.500,-€ p.a. Es wird der Kauf eines Einfamilienhauses zu einem Kaufpreis von 295.000,- € beabsichtigt, es wird ein Darlehen von 175.000,- € benötigt.

Kunde Partner Gesamt
Familienstand verheiratet zusammenlebend
Riesterberechtigt ja – unmittelbar ja – unmittelbar
Zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen 45.000 €    8.500 €    53.500 €
Aktuelles Alter 32 Jahre 30 Jahre
Renteneintrittsalter 65 Jahre
       

 Geburtsjahr    
Kind 1  2004  Ausbildungsende mit 20 Jahren  
Kind 2
 2009  Ausbildungsende mit 20 Jahren  

 


Riesterzulagen (jährlich, zu Beginn) Kunde Partner Gesamt (Zusammensetzung der staatlichen Riester-Zulagen)
Grundzulage 154 € 154 € 308 €
Kinderzulage 1 0 185 € 185 € 14 Jahre lang
Kinderzulage 2 0 300 € 300 € 19 Jahre lang
Summe Zulagen 154 € 639 € 793 €

 

Finanzierungsbedarf 175.000 €
Sollzins 3,90% effektiv 3,98% 25 Jahre Zinsfestschreibung
Anfängl. Tilgungssatz 1,60%
Monatliche Belastung (Riesterdarlehen) 802,- € (Zins und Tilgung)
Tilgungsdauer (Riesterdarlehen) 24,8 Jahre

 

Vorteil WohnRiester – Darlehen gegenüber normalem Annuitäten-Darlehen

Bruttovorteil: Zulagen 15.990 €
Steuervorteile 20.175 €
Zinsersparnis 30.733 €
Zinsen aus ersparten Leistungsraten 1.978 €
Bruttovorteil Gesamt 68.876 €
Verkürzung der Tilgungsdauer um 6,8 Jahre
Nettovorteil: bei Einmalbesteuerung zu Rentenbeginn 29.169 €
Bei verteilter Besteuerung bis Alter 85 39.438 €

 

Die staatliche Riester-Förderung besteht aus jährlichen Zulagen und Steuervorteilen, die zusätzlich für die Tilgung eingesetzt werden ( als Sondertilgungen ). Durch die erhöhte Tilgung ergibt sich ein Zusatzvorteil in Form einer Zinsersparnis über die Darlehenslaufzeit und einer schnelleren Tilgung des Darlehens. Die Steuervorteils-Berechnung unterstellt, dass keine Einkommenssteigerungen stattfinden. Eventuelle  zusätzliche Steuervorteile durch Kirchensteuer und Solidarbeitrag wurden nicht eingerechnet.

Die geförderten Beiträge werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto angesammelt und jährlich mit 2% verzinst. Der Stand des Wohnförderkontos ist bei Renteneintritt mit dem Individuellen Steuersatz zu versteuern ( nachgelagerte Besteuerung ). Nach Abzug der anfallenden Steuern vom Bruttovorteil verbleibt der Nettovorteil.

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