Förderbedingungen
Gefördert werden Darlehen, die ein Wohneigentümer unmittelbar (= direkt) für den Bau oder Kauf einer Immobilie (Haus/Wohnung) in Deutschland aufnimmt.
Die Immobilie muss nach dem 31.12.2007 angeschafft oder fertiggestellt werden und der Eigentümer muss in der Wohnung seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben.
Achtung: Eine Vermietung oder ein Mehrfamilienhaus (mit Einliegerwohnung) werden durch Wohn Riester nicht gefördert.
Auch die Entschuldung einer Immobilie (angeschafft vor 31.12.2007) kann zu Rentenbeginn erfolgen. Zudem ist der Einkauf in ein Senioren- bzw. Pflegeheim möglich.
Aktuelle Tageskonditionen
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Telefax: 09544 980 989
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